Tages-Anzeiger, 21. Oktober 2009
Zahnloses Gesetz in der Schweiz
«Insidergeschäfte: An der Börse verstehen die Amerikaner keinen Spass»
Der aktuelle Insiderskandal mit dem Hedge Fund Galleon Group wirft in den USA hohe Wellen. Die Amerikaner verstehen keinen Spass, wenn jemand versucht, einen Wissensvorsprung an der Börse auszunützen. Selbst prominente Stars können in diesem Fall keine Gnade erwarten. Das musste etwa die New Yorker Haushalts- und Society-Queen Martha Stewart erleben. Sie musste im Frühjahr 2004 nach einem aufsehenerregenden Insiderprozess für kurze Zeit ins Gefängnis. Ihr Partner im Verbrechen, der ebenfalls prominente Biotech- Unternehmer Samuel Waksal, schmorte jahrelang in der Zelle.
In der Schweiz hingegen ist erst eine einzige Verurteilung wegen Insidervergehens bekannt. Sie betrifft einen höheren Angestellten der Revisionsgesellschaft Ernst & Young. Dabei ist das Gesetz immerhin seit 1988 in Kraft und wurde im Oktober 2008 leicht verschärft. Es gilt aber immer noch als zahnlos. Das ist nicht weiter verwunderlich: Das Insidergesetz ist der Schweiz von den Amerikanern aufs Auge gedrückt worden.
Im Börsenboom der 80er-Jahre war Insiderhandel an der Wallstreet weit verbreitet. Berühmt wurde dabei der Fall des Wertschriftenhändlers Ivan Boesky, der an der Börse in kurzer Zeit ein Vermögen von mehr als 200 Millionen Dollar verdiente. Legendär wurde auch sein Spruch «Gier ist gut». Boesky soll das Vorbild gewesen sein für Gecko, dem Helden in Oliver Stones Blockbuster «Wall Street». Er hatte einen Gehilfen namens Dennis Levine, einen Mann mit sehr viel Ehrgeiz und einer teuren Vorliebe für rote Ferraris. Dieser Levine wiederum ist indirekt dafür verantwortlich, dass auch die Schweiz ein Gesetz gegen den Insiderhandel erhalten hat. Und das kam so:
Der Börsenhändler Levine baute sich ein Informantennetz auf, welches ihn mit Insiderwissen versorgte. Er nannte es «die Firma». Seine illegalen Insidergeschäfte wickelte er über die Filiale der Bank Leu auf den Bahamas ab - und wähnte sich durch das Schweizer Bankgeheimnis geschützt. Levine und Boesky machten tatsächlich eine Reihe von sehr einträglichen Deals. Die amerikanische Börsenaufsicht SEC konnte sie jedoch rekonstruieren, vor allem, weil Mitarbeiter anderer Banken begannen, diese lukrativen Geschäfte zu imitieren. Als die Börsenaufsicht sicher war, dass die Insidergeschäfte über die Bank Leu liefen, verlangte sie den Namen des Kontoinhabers. Zunächst zierte sich die Schweizer Bank und verwies auf das Bankgeheimnis. Das war keine gute Idee: Das SEC stellte die damals noch selbstständige Bank kurzerhand vor die Wahl: Entweder wird der Name preisgegeben, oder die Vermögen werden eingefroren und die US-Filialen geschlossen. Da sah die Bank Leu die Sache mit dem Bankgeheimnis nicht mehr so eng und rückte den Namen heraus. Zuerst Levine und später Boesky flogen auf und wurden verurteilt.
Harmlose Kavaliersdelikte
Der Fall Levine/Bank Leu hat die Geburt des Insidergesetzes massiv beschleunigt. Dabei ging es weniger um Moral als den Schutz des Bankgeheimnisses. Solange in der Schweiz nämlich das Ausnutzen von Insiderwissen keine Straftat war, hätten die Banken ja grundsätzlich keine Auskunft geben dürfen, wenn jemand über Schweizer Konten Insidergeschäfte abwickelte. Hierzulande galten Insidervergehen nach wie vor als harmlose Kavaliersdelikte. Jedermann machte mit: Banker, Manager und Finanzjournalisten. So schreibt der grosse alte Mann des Swiss Bankings, Hans Bär, in seinen Memoiren unverblümt: «Es war lange gang und gäbe, dass Verwaltungsräte unmittelbar nach bewegenden Nachrichten aus der Sitzung hinausliefen, um ihre Börsenorders zu platzieren.»
